Die Berechtigung, die nächsthöhere Klassenstufe zu besuchen, erhält der Schüler mit einem Zeugnis, durch das bewiesen wird, dass er den bisherigen Anforderungen gerecht wurde.
Sollten die bisherigen Leistungen allerdings nicht als ausreichend eingestuft werden, wird in der Zeugniskonferenz auch besprochen, ob eine Versetzung in der Schule trotzdem stattfinden sollte. In den Bundesländern existieren verschiedene Regelungen darüber, ob und wann eine schlechte Note durch eine gute Note ausgeglichen werden kann. Allerdings besteht seitens der Schule meist keine Verpflichtung dazu, diese Ausgleichsregelungen anzuwenden. Allerdings kann eine Prüfungsanfechtung in der Schule in einigen Konstellationen zur Versetzung in die nächste Klassenstufe führen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze und Rechtsanwalt Henning Heinze als Spezialisten für Prüfungsrecht beraten Sie gerne individuell im Rahmen eines Erstgespräches.