Eine Verfassungsbeschwerde kann am Ende jeden Gerichtsverfahrens notwendig werden. Es handelt sich bei der Verfassungsbeschwerde um ein so genanntes nicht kontradiktorisches Verfahren, für das möglichst ein Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden wie Dr. Arne-Patrik Heinze beauftragt werden sollte, denn es kommt immer wieder vor, dass das Bundesverfassungsgericht gegen Rechtsanwälte, die eine Verfassungsbeschwerde nicht wissenschaftlich genug aufbereiten, die bereits erwähnte Missbrauchsgebühr verhängt. Das Bundesverfassungsgericht ist nun einmal das höchste Gericht in Deutschland und erwartet, das qualifiziert vorgetragen wird. Als Verfassungsrechtler, Autor und Dozent kennt sich Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze im Verfassungsrecht aus und hat bereits diverse Verfassungsbeschwerden geführt. Da das Bundesverfassungsgericht keine Superrevisionsinstanz ist und in der Regel nur spezifisches Verfassungsrecht prüft, vertritt Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze Verfassungsbeschwerden in allen Rechtsgebieten, weil es letztlich um die Grundrechtsverletzungen geht – bei Verfassungsbeschwerden im Rahmen von Prüfungsanfechtungen und Studienplatzklagen ebenso wie in gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen, familienrechtlichen oder sonstigen Streitigkeiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite für Verfassungsbeschwerden.