Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze und Rechtsanwalt Henning Heinze beraten Sie bundesweit im Bereich der Prüfungsanfechtungen bezüglich der Zwischenprüfung bzw. sonstiger Studienleistungen. Das Vorgehen hängt vom jeweiligen Landesrecht und den jeweiligen Studienordnungen ab.
Es kommt nicht selten vor, dass Studienordnungen ihrerseits rechtswidrig und damit nichtig sind. Eine nicht bestandene Hausarbeit oder Klausur kann Sie Zeit kosten, die im Hinblick auf die Examensvorbereitung zum Beispiel für den Freiversuch wertvoll ist. Mittels einer Prüfungsanfechtung durch die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner können Sie sich die Wiederholung einer Hausarbeit oder einer Klausur unter Umständen sparen.
Vom Landesrecht ist abhängig, ob bei Einzelleistungen gesonderte Verwaltungsakte erlassen werden, oder ob es einen einheitlichen Schlussbescheid oder Einzelbescheide und einen Schlussbescheid gibt.
Ausgerichtet am jeweiligen Landesrecht entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Prüfungsanfechtung erfolgreich zu gestalten.