Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für die Studienplatzklage führen Studienplatzklagen für ihre Mandanten in der der Schweiz und in Deutschland durch. Während das Einklagen eines Studienplatzes in Deutschland sehr verbreitet ist und sich auf viele Studiengänge erstreckt, bedarf es einer Studienplatzklage in der Schweiz in der Regel nur im Bereich Medizin, weil in der Schweiz in anderen Studiengängen hinreichend viele Studienplätze vorhanden sind. Anders als in Deutschland handelt es sich bei der Studienplatzklage in der Schweiz allerdings meist um prüfungsrechtliche Probleme wie die Prüfungsanfechtung Medizinertest, die Anerkennung der Gleichwertigkeit bereits erlangter Prüfungsleistungen oder um die Sonderregelungen der Schweiz für Ausländer, die in der Schweiz studieren wollen.
In der Eidgenossenschaft haben Schweizer nicht selten Schwierigkeiten, beim Medizinertest die notwendigen Punkte zu erreichen, um das Medizinstudium beginnen zu können. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner vertreten Mandanten dann bei der Anfechtung des Prüfungsergebnisses des Medizinertests und argumentieren insoweit wissenschaftlich zu Verfahrensfehlern und inhaltlichen Fachfehlern, um die Erlangung eines Studienplatzes Medizin dann doch noch zu ermöglichen.
Für Ausländer ist es in der Schweiz nicht immer einfach, einen Studienplatz zu erlangen, weil insoweit unter bestimmten Voraussetzungen auch aufenthaltsrechtliche Vorgaben relevant sind. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner beraten Sie bezüglich der Voraussetzungen eines Studiums für Ausländer in der Schweiz und übernehmen die Kommunikation mit den Universitäten bzw. Hochschulen.
Die Schweiz ist dem Bolognaabkommen beigetreten, mittels dessen unter anderem die Organisation des Medizinstudiums vereinheitlicht werden soll. Ziel ist es, die Studiensysteme zu harmonisieren und dadurch die Mobilität zu fördern. Bei einem Wechsel der Universität oder Hochschule bzw. Wechsel des Studienganges bedarf es immer wieder der Anerkennung der Gleichwertigkeit der bereits im bisherigen Studienverlauf erlangter Leistungen. Oft verweigern Universitäten bzw. Hochschulen die Anerkennung der Gleichwertigkeit, so dass die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner für ihre Mandanten dann ein Verfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung betreiben.
Nicht selten kommt es zu Komplikationen im Bewerbungs- bzw. Prüfungsverfahren bei Hochschulen bzw. Universitäten. Dabei kann es um die automatisierte Internetplattform Swissuniversities als Dachverband der Hochschulen in der Schweiz, die Passarelle oder um Verfahrensabläufe gehen. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner unterstützen Sie bei Ihrem Weg zum Studienplatz.