Es ist vom Landesrecht abhängig, ob bei den Schwerpunktbereichsprüfungen im Rahmen der Bewertung der Klausuren, Hausarbeiten und Seminararbeiten sowie der mündlichen Prüfungen gesonderte Verwaltungsakte erlassen werden, oder ob es einen einheitlichen Schlussbescheid oder sogar Einzelbescheide und einen Schlussbescheid gibt.
Ausgerichtet am jeweiligen Landesrecht entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Prüfungsanfechtung im Schwerpunktbereicherfolgreich zu gestalten.