Im Bereich desZweiten Staatsexamens (2. Staatsexamen Jura) wird die Schlussbescheidung angegriffen und bezüglich einzelner Aufsichtsarbeiten bzw. der mündlichen Prüfung eine Begründung verfasst. Nach unserer Erfahrung ist es bei Prüfungsanfechtungen im Ersten Examen wie auch im Zweiten Staatsexamen für den Erfolg unerlässlich, dass in den Schriftsätzen Substanz geboten wird. Oberflächliche Erörterungen sind fehl am Platz. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze hat als Fachanwalt für Verwaltungsrecht einerseits die praktischen Erfahrung und andererseits die notwendigen theoretischen Kenntnisse zur Durchführung einer erfolgreichen Prüfungsanfechtung im Zweiten Staatsexamen.
Nicht zuletzt aufgrund der Tätigkeit des Anwalts Dr. Arne-Patrik Heinze als Repetitor für das Zweite Staatsexamen und aufgrund seiner Fachautorenschaft auch für den Bereich des Zweiten Staatsexamens, sind die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner fachlich in der Lage, dezidierte Begründungen zu verfassen und den prüfenden Praktikern auf Augenhöhe zu begegnen. Die Behörden und die Gerichte sind an die von uns eigens verfassten Bücher und sonstigen Fachpublikationen gebunden.
Die Anfertigung fundierter Begründungen erfordert einen sehr hohen Aufwand, den wir für Sie betreiben.