Im Schulrecht als Teil des Besonderen Verwaltungsrechts ist das Verhältnis zwischen Schülern (sowie deren Eltern), Lehrern und dem Schulträger bzw. der Schulaufsicht geregelt.
In jeder dieser Beziehungen kann es zu Konflikten kommen, die sich negativ auf Ihren weiteren Werdegang oder den Ihrer Kinder auswirken können. So ist der Schulabschluss nicht nur entscheidend dafür, ob ein Studium aufgenommen werden kann, sondern es wird durch die erzielte Note auch entschieden, welches Studium möglich ist. Daher sind Prüfungsanfechtungen in der Schule durch die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner bezüglich einzelner Arbeiten, Tests oder Klausuren sowie Prüfungsanfechtungen des Abiturs oder Fachabiturs keine Seltenheit mehr. Auch ein Abschlusszeugnis kann angegriffen werden.
Im Rahmen des Prüfungsrechts in der Schule können sich weitere Fragen ergeben, die nicht nur den Lehrer, der die Note vergeben hat, sondern auch den Schulträger oder die Schulaufsicht betreffen. Es kann zum Beispiel problematisch sein, ob der abgefragte Prüfungsstoff vom Lehrplan gedeckt war oder aber die verwendeten Lehrbücher zulässig waren. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als auf Prüfungsrecht spezialisierte Anwälte werden Sie professionell und zielführend beraten.
Sie wissen um die Komplexität der Materie und durchdenken diese Aspekte für Sie. Details erläutern sie Ihnen auf Ihren Fall abgestimmt in einer Erstberatung.