Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als auf Prüfungsrecht spezialisierte Anwälte führen für Sie Prüfungsanfechtungen bezüglich der Ersten Juristischen Prüfung (auch weiter 1. Staatsexamen Jura genannt) in München durch. Herr Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze war dort einige Jahre in geschäftsführender Position in der BeckAkademie für den Verlag C.H. Beck tätig.
In München besteht die Besonderheit, dass ein Widerspruchsverfahren im Prüfungsrecht nicht erforderlich ist. Es wird direkt geklagt. Das Überdenkungsverfahren ist in Bayern zum Teil mit einigen Besonderheiten geregelt und als Nachprüfungsverfahren ausgestaltet. Ob das Durchlaufen des behördlichen Nachprüfungsverfahrens sinnvoll erscheint, muss im Einzelfall abgewogen werden. Aus strategischen Gründen kann es sinnvoll sein, es nur partiell durchzuführen. Ihr Gegner ist bei Prüfungsanfechtungen in München der Freistaat Bayern, der durch die Behörde vertreten wird.
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