Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner vertreten Sie bei Prüfungsanfechtungen im Bereich der Ersten Juristischen Prüfung als Spezialisten für Prüfungsrecht auch in Jena. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und besonderen Expertise werden Sie in der Kanzlei von der ersten Kontaktaufnahme an zuverlässig und kompetent betreut.
Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung wird in Jena nach § 22 Abs. 1 der ThürJAPO gefordert, dass eine Durchschnittspunktzahl von mindestens 3,75 im schriftlichen Teil erzielt wird, wobei wenigstens drei Klausuren mit 4,00 Punkten bestanden sein müssen.
Gerne beraten Dr. Heinze & Partner Sie hierzu ausführlich im Rahmen einer Erstberatung.