Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht und haben bereits mehrfach eine Prüfungsanfechtung des Internationalen Abiturs vorgenommen. Dr. Heinze & Partner haben Büros in Deutschland und in der Schweiz und sind für Prüfungsanfechtungen des internationalen Abiturs daher prädestiniert. Das IB-Programm hat seinen Hauptsitz nämlich in Genf in der Schweiz, so dass Dr. Heinze & Partner das nötige Know-How haben um einerseits die Verfahren gegen die Schulen zu führen, andererseits aber auch das Schweizer Prüfungsrecht und den internationalen Bezug einzubeziehen.
Eine Prüfungsanfechtung internationales Abitur betrifft in der Regel Privatschulen wie zum Beispiel Louisenlund, Schloss Salem, Schloss Torgelow, Marienau und eine meist International School in diversen Regionen. Das Vorgehen gegen Privatschulen unterscheidet sich nicht selten vom Vorgehen gegen öffentlich-rechtlich organisierte Schulen. Privatschulen handeln zum Teil rein privatrechtlich, sind aber auch zum Teil Beliehene im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG. Von der Art des Handelns ist unter anderem der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht oder zum ordentlichen Gericht abhängig. Ebenso kann der Gegner variieren. Darüber hinaus sind die Verträge mit dem in Genf angesiedelten IB-Programm und deren Drittwirkung für die Schülerinnen und Schüler zu beachten.
Das IB-Programm hat seinen Sitz in Genf in der Schweiz und ist vertraglich an die Schulen gebunden. Rechtlich interessant ist insoweit die Drittwirkung bezüglich der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Privatschulen. Da eine Umrechnung der Leistungen im IB-Programm und die Anerkennung der Leistungen in diesem Programm notwendig ist, um das deutsche Abitur zu erhalten, kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Privatschulen und mittelbar mit dem IB-Programm.
Bezüglich der formellen Fehler im Prüfungsablauf gelten zunächst die allgemeinen Ausführungen Formfehler im Prüfungsrecht und zur Prüfungsanfechtung Abitur. Soweit es um Onlineprüfungen gelten die allgemeinen Ausführungen zur Onlineprüfung. Im Rahmen der Corona-Pandemie kam es im IB-Programm zu einer chaotischen Konstellation. Das IB-Programm sah davon ab, die Abiturprüfung ordnungsgemäß durchzuführen und setzte die Abiturnote in zunächst nicht transparenter Weise aus Vornoten zusammen. Das führte dazu, dass einige Schülerinnen und Schüler dadurch ihr deutsches Abitur verfehlten. Dr. Heinze & Partner haben in derartigen Konstellationen dafür gesorgt, dass das deutsche Abitur in derartigen Fällen noch erreicht wurde. Ergänzend gelten die allgemeinen Ausführungen zu Prüfungsrecht und Corona.
Für die materiellen Bewertungsfehler gelten die allgemeinen Reglungen Bewertungsfehler im Prüfungsrecht.