Im Bereich der Ersten Juristischen Prüfung (zum Teil weiter 1. Staatsexamen Jura genannt) – diese besteht aus dem universitären und dem staatlichen Teil – wird die Schlussbescheidung angegriffen und bezüglich einzelner Aufsichtsarbeiten bzw. der mündlichen Prüfung eine Begründung verfasst. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und ist mit seinen Kollegen auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert.
Der Erfolg einer Prüfungsanfechtung Jura ist nach der Erfahrung der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner davon abhängig, ob in den Schriftsätzen Substanz geboten wird oder lediglich oberflächliche Erörterungen erfolgen. Aufgrund ihrer wissenschaftlichen Ausrichtung sind Dr. Heinze & Partner fachlich in der Lage, dezidierte Begründungen zu verfassen und sich mit Professoren auf Augenhöhe zu messen. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner stehen als Spezialisten für Prüfungsrecht bundesweit für professionelle und strategisch durchdachte Prüfungsanfechtungen im so genannten 1. Staatsexamen Jura ein.
Im Prüfungsrecht gilt der verfassungsrechtlich abgeleitete Grundsatz, dass vertretbare Lösungen nicht als falsch bewertet werden dürfen, denn insoweit ist eine Bewertung fehlerhaft. Die Partner der Sozietät Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind im wissenschaftlichen Bereich selbst als Autoren tätig, so dass Behörden und Gerichte die insbesondere von Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze eigens verfassten Bücher und Publikationen ihren Entscheidungen zugrundelegen müssen. Aufgrund der engen Verzahnung zu Wissenschaft und Lehre haben die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner im Prüfungsrecht ein gutes Gespür dafür, welche Lösung vertretbar ist und vor allem von wem sie vertreten wird. So sind Dr. Heinze & Partner in der Lage, Ihr Mandat zügig, aber gründlich und professionell anzugehen.
Die Anfertigung fundierter Begründungen erfordert einen sehr hohen Aufwand, den Dr. Heinze & Partner für Sie betreiben.