Selbstverständlich nehmen Dr. Heinze & Partner als Spezialisten für Prüfungsrecht Ihre prüfungsrechtlichen Interessen hinsichtlich der Ersten Juristischen Prüfung (zum Teil noch 1. Staatsexamen Jura genannt) in Bremen wahr.
Herr Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist im Bereich des Landesrechts Bremen als Dozent tätig. In Bremen ist das Widerspruchsverfahren in einigen Bereichen des öffentlichen Rechts entbehrlich – das gilt nicht bei so genannten Prüfungsanfechtungen. Der Widerspruch ist daher rechtzeitig einzulegen und alsbald zu begründen. Das Widerspruchsverfahren beinhaltet auch ein Überdenkungsverfahren durch die Fachprüfer. Sie werden auf Grundlage Ihres Vortrages in der Widerspruchsbegründung erneut über Ihre Leistung entscheiden.
Die Freie Hansestadt Bremen ist Ihre Gegnerin, sie wird jedoch vertreten durch die Behörde.