Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner betreuen Sie bei Ihrer Prüfungsanfechtung im Bereich der Ersten Juristischen Prüfung in Bielefeld kompetent und zuverlässig als Spezialisten im Prüfungsrecht.
In Bielefeld werden Sie nach § 20 Abs. 1 JAG NRW nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen, wenn vier oder mehr Aufsichtsarbeiten mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet worden sind oder Sie im Gesamtdurchschnitt nicht mindestens eine Punktzahl von 3,50 Punkten erreicht haben.
Dr. Heinze & Partner beraten Sie hierzu gerne ausführlich im Rahmen einer Erstberatung.