Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen für Sie Prüfungsanfechtungen bezüglich des Zweiten Staatsexamens (2. Staatsexamen Jura) in Bayern durch. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze und Rechtsanwalt Henning Heinze auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert, war einige Jahre für den Verlag C.H. Beck in München tätig und dort geschäftsführender Gründungsgesellschafter der BeckAkademie. Die in dieser Position gewonnenen Erfahrungen in Verhandlungen gereichen ihm in Gerichtsverhandlungen immer wieder zum Vorteil, zumal der Verlag C.H. Beck der größte juristische Fachverlag in Deutschland ist. Ein Widerspruchsverfahren ist in Bayern bei sogenannten Prüfungsanfechtungen nicht erforderlich. Es wird direkt geklagt. Ein „Überdenkungsverfahren“ ist in Bayern mit einigen Besonderheiten als Nachprüfungsverfahren geregelt. Eine Überdenkung in einem späteren Verfahrensstadium wird durch das Nachprüfungsverfahren allerdings nicht ausgeschlossen. Ihr Gegner ist bei Prüfungsanfechtungen der Freistaat Bayern, der durch die Behörde vertreten wird.
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