Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze und Rechtsanwalt Henning Heinze vertreten Sie in Ihrer Prüfungsanfechtung für die Zweite Juristische Prüfung – auch 2. Staatsexamen Jura genannt – in Baden-Württemberg. Ein Widerspruchsverfahren ist vorgesehen und ein Überdenkungsverfahren ist durchzuführen. Entscheidend kann es für die Prüfungsanfechtung im 2. Examen sein, dass ein Spezialist für Prüfungsrecht auf wissenschaftlichem Niveau Bewertungsfehler aufdeckt. Es gelten zudem die allgemeinen Ausführungen zu Prüfungsanfechtungen Jura.