Die meisten Studiengänge werden seit der Einführung des Bologna-Systems mit einem Bachelor oder einem Master abgeschlossen. Mittlerweile besteht in der Schweiz ein sehr umfangreiches und vielseitiges Angebot in Bachelorstudiengängen. Einen Studienabschluss wird nach der Absolvierung einer Vielzahl von Modulprüfungen erlangt. Durch das ausgeweitete Studienangebot kommt es zunehmend zu Prüfungsanfechtung Bachelor, welche die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner gerne für Sie durchführen.
Grundsätzlich gelten für die Prüfungsanfechtung Bachelor vorerst die Ausführungen zum Prüfungsrecht allgemein.
Die Universitäten sind kantonale Institutionen. Aus diesem Grund sind die Verfahren bei einer Prüfungsanfechtung zunächst kantonal geregelt. Je nach Kanton und Fakultät können andere Regeln gelten. In der Regel wird bei einer Prüfungsanfechtung erstinstanzlich eine Einsprache an die zuständige Stelle der Fakultät eingereicht. Als Einsprachegründe kommen insbesondere inhaltliche Rechtsverletzungen und Verletzungen der Verfahrensvorschriften in Betracht. Als Rechtsverletzungen gilt beispielsweise die willkürliche Bewertung einer Prüfungsleistung.
Auch die Bewertung einer Bachelorarbeiten kann angegriffen werden. Dabei ist zwischen dem Angriff eines Formfehlers, Bewertungsfehlers und einem Plagiatsvorwurf oder sonstigem Täuschungsversuch zu unterscheiden.