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Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Prüfungsanfechtung Schwerpunkt

Prüfungsanfechtung Schwerpunkt

Rechtsanwalt Dr. Heinze & Partner vertreten Sie bundesweit im Bereich der Prüfungsanfechtung in Schwerpunktbereichsprüfungen. Die Durchschnittsnote, die Sie im Wahlschwerpunkt erreichen, geht zumeist zu 30% in die Note Ihres Ersten Examens (auch weiter 1. Staatsexamen Jura genannt) ein. Sie kann zum Beispiel ausschlaggebend dafür sein, ob Sie später ein Prädikat erreichen. Aus diesem Grunde sollten Sie Ihr Schwerpunktexamen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ihre juristische Laufbahn beginnt genau jetzt.

I.

Inhaltsrügen bei Prüfungsanfechtungen Wahlschwerpunkt

Gerade die Rüge inhaltlicher Bewertungen erfordert fundierte Fachkenntnisse. Da die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner mit Wissenschaft und Lehre in regem Austausch stehen, ist es uns in nahezu allen Schwerpunktbereichen möglich, auf hoch qualifizierte, erfahrene Gutachter zurückzugreifen.

II.

Prüfungsrecht: Einzelbescheide oder Schlussbescheid

Es ist vom Landesrecht abhängig, ob bei den Schwerpunktbereichsprüfungen im Rahmen der Bewertung der KlausurenHausarbeiten und Seminararbeiten sowie der mündlichen Prüfungen gesonderte Verwaltungsakte erlassen werden, oder ob es einen einheitlichen Schlussbescheid oder sogar Einzelbescheide und einen Schlussbescheid gibt.

Ausgerichtet am jeweiligen Landesrecht entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Prüfungsanfechtung im Schwerpunktbereicherfolgreich zu gestalten.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
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