Gleichwertigkeitsprüfungen werden von Behörden bzw. Handelskammern häufig durchgeführt, wenn es darum geht, ausländische Studien- oder Hochschulabschlüsse anzuerkennen. Doch auch zwischen den einzelnen Bundesländern oder Bildungsinstitutionen kann es Unterschiede in der Berufsausbildung und damit auch der Anerkennung eines Abschlusses aus dem Ausland geben. Beurteilungsspielräume der Behörden bestehen nicht, so dass die Gleichwertigkeit vollständig gerichtlich überprüfbar ist.
Insgesamt handelt es sich um einen komplexen juristischen Bereich, in dem unter Umständen europarechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union in diesen Fragen und vor allem auch die Reaktionen der deutschen Gerichte behalten die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner für Sie stets im Blick.