Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen für Sie bundesweit Prüfungsanfechtungen im Bereich der Fachanwaltsprüfung durch. Die Zahl der Fachanwälte in der Bundesrepublik Deutschland nimmt in vielen Rechtsbereichen ebenso zu, wie die Zahl der möglichen Fachanwaltschaften. Daher steigt auch die Zahl der Prüfungsanfechtungen im Bereich der Fachanwaltschaften. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist unter anderem im Prüfungsrecht spezialisiert und betreut Prüfungsanfechtungen im Bereich der Fachanwaltsprüfung bundesweit.
Gemäß § 112a BRAO ist eine Zuweisung zur Anwaltsgerichtsbarkeit gegeben. in diesen Verfahren gilt gemäß § 112c Abs. 1 S. 1 BRAO die Verwaltungsgerichtsordnung, soweit keine abweichenden Bestimmungen bestehen. Daher ist es ratsam, bei einer Prüfungsanfechtung im Bereich der Fachanwaltschaft einen auf Prüfungsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu mandatieren.
Die Inhalte der Fachanwaltsprüfung sind detailliert in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt, welche wiederum gemäß § 112a Abs. 1 S. 2 BRAO im Rahmen der Anwaltsgerichtsbarkeit unter Anwendung der VwGO überprüfbar ist. Es bedarf gemäß § 4a FAO grundsätzlich schriftlicher Leistungskontrollen sowie gemäß § 5 FAO besonderer praktischer Erfahrungen. Auch ein Fachgespräch ist gemäß § 7 FAO vorgesehen, wenngleich von diesem abgesehen werden kann. Es gilt die übliche prüfungsrechtliche Rechtsprechung.
Soweit Sie Ihre Fachanwaltsprüfung anfechten wollen, vereinbaren Sie mit den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner gerne einen Erstberatungstermin in unserem Hause.