MAIL
info@heinze-pruefungsanfechtung.de
TEL.
+49 40 33 46 39 620
RECHTSRAUM
Anwaltswahl
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Prüfungsrecht allgemein

Prüfungsrecht allgemein

Informationen In Kürze

Prüfungsanfechtung

Bewertungsfehler

Prüfungsanfechtungen führen wir bundesweit durch und berücksichtigen dabei formelle Fehler sowie inhaltliche Bewertungsfehler. Aus Sicht der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner ist die wissenschaftliche Grundlage für einen dezidierten Fachvortrag bei den Gerichten ebenso entscheidend wie die schnelle Auffassungsgabe in Verhandlungen.

Prüfungsrecht

Prüfungsrecht ist im Grunde ein Oberbegriff, dem unter anderem die „Prüfungsanfechtung“ zuzuordnen ist. Maßgeblich sind im Prüfungsrecht insbesondere die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.

Synonym für Prüfungsrecht wird oft der Terminus „Prüfungsanfechtung“ genutzt. Das liegt daran, dass es bei streitigen Verfahren regelmäßig darum geht, dass ein Prüfling einen Prüfungsbescheid aufgehoben haben möchte. Unabhängig davon, ob es sich um eine Prüfungsanfechtung oder um sonstiges Prüfungsrecht handelt, benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Prüfungsrecht bzw. einen Rechtsanwalt für Prüfungsanfechtungen, der im Optimalfall auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist. Das Prüfungsrecht ist nämlich eine sehr spezielle Materie, die nur von wenigen Kanzleien in Deutschland bundesweit bearbeitet wird. Einerseits interessieren sich Mandanten im Bereich des Prüfungsrechts oft für die Erfolgsaussichten – andererseits für die Differenzierung zwischen ,,Prüfungsrecht” und ,,Prüfungsanfechtung”. Ein guter Anwalt für Prüfungsrecht wird Ihnen eine seriöse Auskunft erteilen.

Die Chancen für ein erfolgreiches prüfungsrechtliches Verfahren stehen oft recht gut. In sehr vielen Verfahren im Prüfungsrecht finden die Rechtsanwälte der Sozietät Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Prüfungsrecht formelle Fehler – in fast allen inhaltliche Bewertungsfehler. Zwar veröffentlichen Behörden im Prüfungsrecht oft Statistiken, nach denen die Chancen für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung nur bei ca. 10% stehen. Dies ist jedoch ein Versuch der Behörden, vor potentiellen Prüfungsanfechtungen abzuschrecken, weil sie mangels Personalkapazität ohnehin kaum in der Lage sind, die auflaufenden Prüfungsanfechtungen angemessen zu bearbeiten. Ebenso versuchen Prüfungsbehörden, sich im Prüfungsrecht als ,,Freund” des Prüflings darzustellen und ihm von der Mandatierung eines Rechtsanwaltes für Prüfungsrecht abzuraten, weil sie wissen, dass ein kompetenter Anwalt für Prüfungsrecht ihnen gefährlich werden kann.

In Wahrheit sind in den staatlichen Statistiken die Prüfungsverfahren nicht enthalten, die im Vergleichswege beendet werden. In sehr vielen Prüfungsverfahren, in denen es für die Prüfungsbehörde schlecht aussieht, vergleichen sich Prüfungsbehörden zu Gunsten der Mandanten der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner, um keine Kosten tragen zu müssen. Auch in Gerichtsverfahren sind die Rechtsanwälte der Sozietät Dr. Heinze & Partner wiederholt erfolgreich.

Auch soweit einige Kollegen betonen sollten, ein inhaltlicher Sachvortrag würde nichts bringen, weil die wissenschaftliche Diskussion nicht in den Gerichtssaal verlagert werden könne, ist dies für uns nicht nachvollziehbar. Der Rechtsanwalt für Prüfungsrecht muss nur in der Lage dazu sein, einen dezidierten wissenschaftlichen Vortrag zu liefern und Bewertungsfehler aufzuzeigen, um Verfahren im Prüfungsrecht gewinnen zu können. Dr. Heinze & Partner als Anwälte für Prüfungsrecht haben jedenfalls bereits diverse Fälle aufgrund fachwissenschaftlicher Ausführungen gewinnen und damit Verfahren, die andere Kollegen schon verloren glaubten, drehen können.

Zur Definition der Begriffe: Der Terminus Prüfungsrecht ist als Oberbegriff für einen komplexen Rechtsbereich anders als die „Prüfungsanfechtung“ eher neutral zu verstehen und vor allem auch auf die Sicht der Prüfer und der sie betreffenden Institutionen selbst bezogen. Ein streitiges Verfahren ist in dem Wort „Prüfungsrecht“ noch nicht impliziert. Prüfungsrecht bedeutet, dass es eine Vielzahl von Regeln und Fristen gibt, die in einem Prüfungsverfahren für seitens der prüfenden Institutionen und seitens des Prüflings einzuhalten sind.

Die Vorgaben für Prüfungsabläufe sind einerseits formaler und andererseits inhaltlicher Natur. Allerdings sind im Prüfungsrecht durchgehend stets die Grundrechte aus den Artt. 12 und 3 Abs. 1 GG als höherrangiges Recht zu beachten. In einigen begrenzten Fällen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gibt es eine Tendenz, Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK) derart weit auszulegen, dass auch berufsrechtliche und damit prüfungsrechtliche Aspekte erfasst sein könnten. Insoweit bleibt die Entwicklung der Rechtsprechung des EGMR abzuwarten. Das Unionsrecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) spielt im Prüfungsrecht hingegen nahezu keine Rolle, weil das Prüfungsrecht grundsätzlich nicht unionsrechtlich ausgestaltet ist und auch nicht auf einer so genannten 1:1- Umsetzung einer EU-Richtlinie beruht.

I.

Formelle Aspekte im Prüfungsrecht

Formell sind im Prüfungsrecht für Prüfungen bestimmte Abläufe bzw. Umstände vorgegeben. Die einzelnen Aspekte sind insoweit vielschichtig und reichen von angemessenen Raumtemperaturen über die Notwendigkeit eines Zweitkorrektors für bestimmte Prüfungen bis zur Unterbindung von Lärmbelästigungen während der Prüfung sowie der Notwendigkeit der Prüfungsfähigkeit der Kandidaten. Ihr Anwalt für Prüfungsrecht von den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner wird Sie aufklären.

II.

Inhaltliche Vorgaben im Prüfungsrecht

Auch die inhaltlichen Vorgaben sind im Prüfungsrecht vielschichtig. So dürfen wissenschaftlich vertretbare Ausführungen nicht negativ gewertet werden und Korrekturen dürfen nicht austauschbar, sondern müssen vielmehr nachvollziehbar und auf den Einzelfall bezogen sein.

Im Übrigen sind die prüfungsrechtlichen Grundsätze bei der Prüfungsanfechtung dargestellt.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
Mehr erfahren