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Täuschungsversuch AI bzw. KI

Täuschungsversuch AI bzw. KI

Zunehmend wird Prüflingen in Prüfungen ein Täuschungsversuch mit der Unterstellung der Verwendung einer KI (Künstliche Intelligenz) bzw. AI (Artificial Intelligence) offenbart. Aufgrund der rasanten Entwicklung der Technik nehmen derartige Vorwürfe der Hochschulen und Universitäten zum Teil mittlerweile ein willkürliches Ausmaß an. Die Spezialisten für Prüfungsrecht Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind auf derartige Konstellationen spezialisiert und werden Ihnen bei Ihrer Prüfungsanfechtung Täuschungsversuch KI bzw. AI zur Seite stehen. Dabei sind zunächst die Termini Täuschungsversuch und Plagiat in Verbindung mit der Verwendung einer AI bzw. KI im deutschen Prüfungsrecht zu differenzieren.

I.

Differenzierung Täuschungsversuch und Plagiat in Verbindung mit KI bzw. AI

Die Begriffe Täuschungsversuch und Plagiat sind entgegen weit verbreiteter Behauptungen keine Gruppen einer Stufe. Vielmehr ist ein Täuschungsversuch der Oberbegriff, der in diverse Untergruppen zu differenzieren ist. Insoweit verweisen wir auf die Ausführungen zum Täuschungsversuch im deutschen Prüfungsrecht. Zur Oberkategorie der Täuschungsversuche gehören Plagiate und sonstige Täuschungsversuche wie zum Beispiel die Verwendung eines Spickzettels oder einer KI bzw. AI. Bei der Verwendung einer KI bzw. AI geht es also letztlich um den Vorwurf eines Täuschungsversuches.

II.

Täuschungsversuch bzw. Plagiat mit KI bzw. AI

Ein Plagiat und die Verwendung einer KI bzw. AI sind nicht zwingend mit einander verknüpft.

1.

Plagiat

Bei einem Plagiat im deutschen Recht geht es darum, etwas aus fremden Quellen zu übernehmen, ohne es in wissenschaftlich gebotenem Maß zu kennzeichnen. Es gibt zum Bespiel Wortplagiate, Übersetzungsplagiate und Strukturplagiate. Insoweit verweisen wir auf die Ausführungen zum Plagiat.

2.

Einsatz KI bzw. AI in Prüfungen

Das Plagiat im Prüfungsrecht ist ein Unterfall des Täuschungsversuches im Prüfungsrecht. Das Plagiat ist ein Beispiel einer Vielzahl an Täuschungsversuchsmöglichkeiten, wobei es diverse Plagiatsarten gibt.

Der Einsatz einer KI bzw. AI in einer Prüfung ist mit unterschiedlichen Problemfeldern verknüpft.

a)

Zugelassene KI bzw. AI

In einigen Prüfungen ist eine KI bzw. AI mittlerweile zugelassen. Wenn eine KI bzw. AI in Prüfungen zugelassen ist, kann es allerdings sein, dass die Hochschule bzw. sonstige Prüfungsinstitution der Auffassung ist, dass der Einsatz der KI bzw. AI nicht in der zugelassenen Form, sondern in nicht zugelassener Form erfolgte und einen Täuschungsversuch unterstellt.

b)

Zugelassene KI bzw. AI

Ist der Einsatz einer KI bzw. AI in einer Prüfung nicht zugelassen, wird bei deren Einsatz ebenfalls oft ein Täuschungsversuch unterstellt – nicht selten in Fällen, in denen tatsächlich keine KI bzw. AI in der Prüfung verwendet wurde.

c)

Einordnung der Nutzung einer KI bzw. AI in einer Prüfung

Viele Hochschulen, Universitäten bzw. Prüfungsinstitutionen in Deutschland sind mit der schnell voranschreitenden Technik und des Einsatzes der KI bzw. AI völlig überfordert. Oft gibt es Anschreiben der Prüfungsinstitutionen an Prüflinge mit sehr kurzer Frist zur Stellungnahme bzw. einem Gespräch, in dem Prüflinge maximal unter Druck gesetzt werden sollen. Stellungnahmen bzw. Gespräche ohne professionelle anwaltliche Vertretung sollten Sie unbedingt vermeiden, weil irreparable Schäden entstehen können. Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner können Sie professionell begleiten.

Beim Einsatz einer KI bzw. AI handelt es sich in der Regel auch nicht um ein Plagiat, sondern um eine eigenständige Kategorie der Täuschungsversuche, wobei auch eine KI bzw. AI ohne Neukreation plagiieren kann. Dann kann sich bei zulässiger Verwendung der KI bzw. AI die Frage stellen, wird eigentlich plagiiert hat – der Prüfling bei Nichtwissen möglicherweise nicht. Eine KI bzw. AI wird über Daten aus fremdem geistigen Eigentum trainiert. Inwieweit durch eine KI bzw. AI fremde Urheberrechte verletzt werden, ist höchst problematisch. Im Grunde müsste sich der Betreiber einer KI bzw. AI eine Erlaubnis zum Zugriff auf die fremden Daten und bezüglich deren Nutzung bzw. Verwertung einholen. Anderenfalls beginnt die Urheberrechtsverletzung schon bei jeglichem Einsatz einer KI bzw. AI, weshalb deren Einsatz in keiner Prüfung zugelassen werden dürfte, damit Prüflinge durch Prüfungsinstitutionen nicht zu rechtswidrigem Verhalten angestiftet werden.

Wenn in einer Prüfung dann erlaubt oder unerlaubt eine KI bzw. AI zum Einsatz kommt, übernimmt diese nicht bestimmte Texte bzw. Strukturen aus einer Quelle, sondern es wird Neuartiges aus dem Datenfundus als Basis kreiert, das auf einer Urheberrechtsverletzung beruhen dürfte. Es handelt sich beim unerlaubten Einsatz einer KI bzw. AI also nicht um eine Plagiat, sondern um eine eigene Kategorie eines Täuschungsversuches.

III.

Konsequenzen beim Täuschungsversuch im Prüfungsrecht

Zunächst gelten die allgemeinen Konsequenzen des abgestuften Systems beim Täuschungsversuch im Prüfungsrecht.

Die Besonderheit des Vorwurfes eines Täuschungsversuches mittels KI bzw. AI im Prüfungsrecht ist, dass die Hochschule, Schule bzw. sonstige Prüfungsinstitution den bei Täuschungsversuchen erforderlichen Anscheinsbeweis in der Regel nicht seriös erbringen kann. Vereinfacht gesagt müsste die Prüfungsinstitution in einem rechtsstaatlichen Verfahren offenlegen, wie sie auf den Vorwurf der Täuschung kommt. Dazu werden in der Regel Softwareprogramme eingesetzt. Bezüglich dieser müsste die Prüfungsinstitution in einem rechtsstaatlichen Verfahren aber detailliert mittels neutraler technischer Gutachten offenlegen, wie die Erkennungssoftware funktioniert, inwieweit bei deren Entwicklung ein vergleichbares Budget mit vergleichbaren Ressourcen wie bei der Erstellung des seitens des Prüflings in der Prüfung eingesetzten KI bzw. AI zur Verfügung stand. Auch in Gerichtsverfahren müssten wissenschaftliche IT-Gutachten erstellt werden usw.

Leider handeln Hochschulen, Schulen bzw. sonstige Prüfungsinstitutionen oft willkürlich und verwenden eine im Vergleich zur vom Prüfling eingesetzten KI bzw. AI in der Prüfungsinstitution vorhandene Billigsoftware ohne irgendetwas faktisch sowie verfassungsrechtlich zu prüfen. Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner werden Ihnen dann aufzeigen, wie Sie sich rechtlich gegen willkürliches Vorgehen der Prüfungsinstitutionen wehren.

Dr. Heinze & Partner

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