Der größte Anteil der Studiengänge schließt mit dem Abschluss des Bachelors oder des Masters ab. Die alten Abschlüsse des Magisters oder des Diploms sind weitgehend ausgelaufen. Im Bereich der Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge hat Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze als Fachanwalt für Verwaltungsrecht immer wieder erreicht, dass Gerichte die Unwirksamkeit der Prüfungsordnungen bzw. der Prüfungsverfahrensordnungen oder anderer Rechtsvorschriften festgestellt haben, so dass Prüfungen wiederholt werden durften.
Zwar gewährleisten die Bachelorabschlüsse und Masterabschlüsse eine hohe internationale Vergleichbarkeit, da die universitäre Ausbildung abgestuft wird. Die straffere Organisation der Stundenpläne und Ausgestaltung der Modul- und Blockveranstaltungen zur Beschleunigung des Studiums hat aber zur Folge, dass das System fehleranfälliger wird. Darüber hinaus legen viele Hochschulen die Voraussetzungen für ein anschließendes Masterstudium selbst fest. So kann es passieren, dass Sie auf Ihr Bachelorstudium gerne einen Master aufsatteln möchten, dies aber nicht an der selben Fakultät tun können.
Rechtsanwalt Dr. Heinze & Prtner vertreten Sie bundesweit im Bereich prüfungsrechtlicher Verfahren zur Erlangung der akademischen Titel Bachelor und Master. Prüfungsanfechtungen können ebenso auf Modulprüfungen wie auf die Bachelorarbeit oder die Masterarbeit bezogen sein. Die Chancen auf eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Studium steigen bei Hinzuziehung eines Spezialisten für Prüfungsrecht.
Das Vorgehen der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner bei Prüfungsanfechtungen im Studium hängt vom jeweiligen Landesrecht und den jeweiligen Studienordnungen ab. Nicht selten sind Studienordnungen ihrerseits rechtswidrig und damit grundsätzlich (partiell) nichtig. Im Landesrecht ist geregelt, ob bei Einzelleistungen gesonderte Verwaltungsakte erlassen werden, oder ob es einen einheitlichen ablehnenden Schlussbescheid oder Einzelbescheide und einen ablehnenden Schlussbescheid gibt, den es zu beseitigen gilt.
In Kenntnis dieser Besonderheiten des jeweiligen Landesrechts entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Prüfungsanfechtung im Bereich der Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge erfolgreich zu gestalten und Ihren Gegner zu verpflichten, Ihnen den akademischen Titel zu verleihen.