Die Rechtsanwälte und Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze & Henning Heinze betreuen Sie bezüglicher Ihrer Prüfungsanfechtung 1. Examen Jura Leipzig.
Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist nach § 25 SächsJAPO, dass im schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung mindestens eine Gesamtpunktzahl von 3,60 erreicht wird, wobei wenigstens drei Klausuren mit 4,00 Punkten bewertet werden sein müssen.
Im Rahmen einer Erstberatung beraten Dr. Heinze & Partner gerne ausführlich zum Ablauf und den Erfolgsaussichten Ihrer individuellen Prüfungsanfechtung.