Wie bei der Prüfungsanfechtung Bachelor gelten auch bei der Prüfungsanfechtung Master zunächst die Ausführungen zum Prüfungsrecht allgemein.
Auch auf Masterstufe werden die jeweiligen Module mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Wie bei der Prüfungsanfechtung Bachelor kann eine Modulprüfung auch auf der Masterstufe angefochten werden. Dabei gilt wiederum je nach Kanton und Fakultät eine andere Regelung, die sich aus dem jeweiligen Reglement der Universität bzw. Fakultät ergibt. Im Vordergrund stehen Rechtsverletzungen und Verletzungen von Verfahrensvorschriften.
Die Masterarbeit kann ebenfalls angefochten werden. Dabei kann es um Formfehler, inhaltliche Aspekte oder einen Plagiatsvorwurf gehen.
Wollen Sie eine Mastermodulprüfung oder die Bewertung Ihrer Masterarbeit anfechten, können sie mit den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner einen Erstberatungstermin vereinbaren.