Die Spezialisten für Prüfungsrecht Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben beim Bundesfinanzhof aufgrund eines dezidiert wissenschaftlichen Vortrages ein Revisionsverfahren gewonnen und eine grundlegende Entscheidung herbeigeführt. Demnach ist es Prüfer*innen entgegen der Rechtsprechung einiger Finanzgerichte (grob fehlerhaft insoweit FG München Außensenate Augsburg, aber auch FG Hamburg) nicht erlaubt, sich abzustimmen. Sie müssen unabhängig korrigieren!