Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im behördlichen Verfahren neben dem laufenden Klageverfahren beim Verwaltungsgericht erfolgreich die Aufhebung der Exmatrikulation erreicht. Aufgrund des wissenschaftlichen Vortrages der Anwälte Dr. Heinze & Partner wurde der Exmatrikulationsbescheid zurückgenommen.